Journalistenpreis Münsterland 2020: Nominierte stehen fest

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22 Beiträge in fünf Kategorien sind für den Journalistenpreis Münsterland 2020 nominiert. Das hat die Jury jetzt in ihrer Sitzung beschlossen. Alle ausgewählten Journalistinnen und Journalisten haben nun die Chance auf den ersten Platz in den Kategorien, die jeweils mit 2000 Euro dotiert sind. Die Gewinner werden bei der Preisverleihung im August 2021 bekanntgegeben.

 

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Persönlichkeitstest online

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Endlich ist es soweit: Unser Persönlichkeitstest, den wir im Zuge unserer Mitgliederkampagne entwickelt haben, ist online. Er heißt „Welcher Journalist:innen-Typ bist Du?“ und steht ab sofort auf der Seite https://quiz.djv.de/?lv=nrw. Die Ergebnisse des Tests führen auf passgenaue Angebote unseres Verbands und sollen Interessierte zu einer Mitgliedschaft beim DJV-NRW motivieren. Klickt Euch gerne durch und gebt uns Feedback, wie es Euch gefällt.

 

Vorstand neu gewählt

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Ungewohnt: Coronabedingt fand die Mitgliederversammlung des Pressevereins komplett digital statt. Foto: HeddergottCoronabedingt fand die Mitgliederversammlung des Pressevereins Münster-Münsterland erstmals digital statt, nachdem der Vorsstand im vergangenen Jahr wegen des Lockdwons  auf eine Versammlung verzichtet hatte. Unter anderem standen Neuwahlen zum Vorstand auf der Tagesordnung – Vorsitzender Wolfram Linke wurde einstimmig für weitere zwei Jahre in seinem Amt bestätigt.

 

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PV-Mitgliederversammlung am 25. März

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Wegen der Unabsehbarkeit der Corona-Entwicklung hat sich der Vorstand dazu entschlossen, die Mitgliederversammlung 2021 am Donnerstag, 25. März, ab 19 Uhr inklusive Vorstandswahlen rein virtuell als Videokonferenz durchzuführen.

 

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Corona: Neustarthilfe beantragen

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Von der Corona-Pandemie finanziell getroffene Solo-Selbstständige können jetzt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7500 Euro erhalten. Das Antragsportal der Bundesregierung für die sogenannte Neustarthilfe ist jetzt freigeschaltet worden.

Was ist die Neustarthilfe?
Die Neustarthilfe ist Bestandteil der Überbrückungshilfe III und soll sicherstellen, dass auch Solo-Selbstständige mit naturgemäß geringen Fixkosten eine Unterstützung erhalten. Die Hilfe ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. (Mehr zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung: www.djv-nrw.de/corona)

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